© Anund Knutsen CC
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Action

Ungarn: Trans*-Rechte sind Menschenrechte

Die Rechte von Trans*-Personen sind Menschenrechte. Aber das ungarische Parlament hat dies ignoriert und am 19. Mai für ein diskriminierendes Gesetz gestimmt, das die legale Anerkennung von Trans*- und Intersex-Personen verbietet (Artikel 33). Das ist ein ungeheurer Rückschritt für die Menschen und ihre Rechte und eine Gefahr für alle Betroffenen.

Das neue Gesetz ist nicht nur eine weitere Diskriminierung von Menschen mit Trans*- oder Intersex-Identität. Es verstärkt zudem auch das intolerante und feindliche Klima, mit dem LGBTIQ-Personen in Ungarn konfrontiert sind. Wir müssen dieses Gesetz jetzt stoppen!

Stell dir eine Welt vor, in der die Regierung deines Landes eine Schmutzkübelkampagne gegen Menschen wie dich führt und beschließt, dafür sogar ein eigenes Feld in deinem Personalausweis einzuführen… Würdest du dich in so einer Welt sicher fühlen?

Ivett, Transfrau und Aktivistin aus Ungarn

Das neue Gesetz widerspricht den Grundrechten und Ungarns internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Ohne legale Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität, sind Trans*- und Intersex-Personen Diskriminierung, Belästigungen und Gewalt ausgesetzt – jedes einzelne Mal, wenn sie im Alltag ihre Identität mit einem Ausweis nachweisen müssen.

„Jede*r Mensch soll mit Respekt behandelt werden und ernst genommen werden – unabhängig von der eigenen Geschlechtsidentität … Wir brauchen euch jetzt mehr denn je zuvor. Angehörige von Minderheiten brauchen immer die Unterstützung von Menschen außerhalb der eigenen Community. Dies gilt insbesondere für eine so kleine und fragile Community wie die von Trans-Personen.” - Ivett

Es ist von größter Bedeutung, dass der ungarische Kommissar für Menschenrechte sofort handelt. Wenn er dies nicht tut, könnte das Verbot immensen Schaden im Leben von Trans*- und Intersex-Personen anrichten und zu einem drastischen Anstieg von Diskriminierung, Übergriffen und Hassverbrechen gegen sie führen.

Setz dich jetzt ein – schreibe an den ungarischen Kommissar für Menschenrechte Dr. Ákos Kozma. Er muss dieses widerwärtige Gesetz sofort stoppen, indem er eine Begutachtung beim Verfassungsgerichtshof beantragt.

Jetzt einsetzen

Am 28. Mai unterzeichnete der ungarische Präsident das Gesetz T/9934 über Änderungen bestimmter Verwaltungsgesetze und Schenkungen von Immobilien, das am 19. Mai im Parlament verabschiedet worden war. Paragraf 33 dieses Gesetzes verbietet Trans*- und Intersex-Personen die Änderung ihres amtlichen Geschlechts und die damit einhergehende offizielle Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität.

Diese Bestimmungen verstoßen gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der ungarischen Regierung und widersprechen zudem den Artikeln II, VI (1) und XV (2) des ungarischen Grundgesetzes. Das neue Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte von Trans*- und Intersex-Personen und wird zu stärkerer Diskriminierung und zu vermehrten Übergriffen und Hassverbrechen gegen die Betroffenen führen.

Die Änderung und offizielle Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität sollte jedem Menschen auf der Grundlage rascher, zugänglicher und transparenter Prozesse möglich sein. Darüber hinaus müssen die ungarischen Behörden sicherstellen, dass Trans*- und Intersex-Personen offizielle Dokumente erhalten können, auf denen ihr Name und ihre Geschlechtsidentität korrekt dargestellt sind. Es darf nicht sein, dass sie hierfür Kriterien erfüllen müssen, die per se gegen die Menschenrechte verstoßen.

Die neu verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen gegen Ungarns internationale menschenrechtliche Verpflichtungen und gegen das ungarische Grundgesetz. Paragraf 33 sieht vor, dass das Geschlecht jeder Person bei der Geburt in das nationale Geburts-, Heirats- und Sterberegister eingetragen wird. Diese Einträge können später nicht mehr geändert werden. Somit wären Ausweisdokumente nicht mehr abänderbar und Trans*- und Intersex-Personen hätten keine Möglichkeit, ihre gewünschte Geschlechtsidentität (und ggf. geänderte Namen) in ihren offiziellen Unterlagen reflektiert zu sehen. Diese Bestimmungen verstoßen gegen die Rechte der Betroffenen auf Privatsphäre, Familienleben, Leben in Würde und gesetzliche Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität (siehe https://www.amnesty.org/en/documents/eur27/2085/2020/en/).

Vermehrte Diskriminierung und Ausgrenzung

Personen, deren offizielle Dokumente nicht ihre Geschlechtsidentität, ihren Namen oder Geschlechtsausdruck widerspiegeln, müssten ihren Status jedes Mal erklären, wenn sie ihre Unterlagen vorzeigen. In vielen Situationen könnte dies täglich der Fall sein. Offizielle Ausweisdokumente müssen in zahlreichen Lebensbereichen vorgezeigt werden: beispielsweise bei der Arbeitssuche, beim Zugang zu Bildung, bei der Wohnungssuche oder beim Beantragen von Sozialhilfe. Trans*- und Intersex-Personen wären somit gezwungen, in diesen Kontexten bestimmte Aspekte ihres Rechts auf Privatsphäre aufzugeben.

Trans*- und Intersex-Personen werden in Ungarn häufig diskriminiert, besonders was den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum sowie Waren und Dienstleistungen angeht. Der neue Gesetzestext ist ein weiterer Versuch, ihre Rechte zu beschneiden und wird zu verstärkter Diskriminierung führen. Es ist zu befürchten, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Angriffe und vorurteilsmotivierten Straftaten gegen diese Personengruppen zunehmen werden.

MUSTERBRIEF

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APPELLE AN

KOMMISSAR FÜR GRUNDRECHTE
Dr. Ákos Kozma
Office of the Commissioner for Fundamental Rights
Budapest Pf. 40, 1387
UNGARN
Email: panasz@ajbh.hu

KOPIEN AN

BOTSCHAFT VON UNGARN
S.E. Herr Andor NAGY
Bankgasse 4-6
1010 Wien
Fax: (+43 / 1) 535 99 40
E-Mail: mission.vie@mfa.gov.hu

ANMERKUNGEN

Amnesty fordert:

  • Beantragen Sie bitte unverzüglich eine Prüfung des Gesetzes T/9934 von 2020 vor dem Verfassungsgericht, da Paragraf 33 dieses Gesetzes gegen das ungarische Grundgesetz verstößt.

INHALT

Dear Commissioner for Fundamental Rights,

I am writing to you concerning 'Act XXX of 2020' on Changes of Certain Administrative Laws and Free Donation of Property that was adopted by Parliament on 19 May 2020 and signed into law by the President on 28 May and whose Article 33 bans legal gender recognition, violating the human rights of transgender and intersex people.

These provisions are in breach of Hungary’s obligations under international human rights law and also violate Article II, VI (1) and XV (2) of the Fundamental Law of Hungary. Besides violating the human rights of transgender and intersex people, this law will lead to further discrimination and increase the risk of attacks and hate crimes against transgender and intersex people.

Individuals should be able to obtain legal gender recognition through quick, accessible and transparent procedures on the basis of their self-declaration of gender identity.

Furthermore, Hungary must ensure that transgender and intersex people can obtain documents by the State and other official institutions reflecting their name and gender identity without being required to satisfy criteria that in themselves violates their human rights.

In light of the above, I am urging you to immediately request a review of the 'Act XXX of 2020' by the Constitutional Court, as its Article 33 is in clear breach of Hungary’s Fundamental Law.

I appreciate your attention to this urgent matter.

Yours Sincerely,

MUSTERBRIEF

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KOMMISSAR FÜR GRUNDRECHTE
Dr. Ákos Kozma
Office of the Commissioner for Fundamental Rights
Budapest Pf. 40, 1387
UNGARN
Email: panasz@ajbh.hu

KOPIEN AN

BOTSCHAFT VON UNGARN
S.E. Herr Andor NAGY
Bankgasse 4-6
1010 Wien
Fax: (+43 / 1) 535 99 40
E-Mail: mission.vie@mfa.gov.hu

ANMERKUNGEN

Amnesty fordert:

  • Beantragen Sie bitte unverzüglich eine Prüfung des Gesetzes T/9934 von 2020 vor dem Verfassungsgericht, da Paragraf 33 dieses Gesetzes gegen das ungarische Grundgesetz verstößt.

INHALT

Dear Commissioner for Fundamental Rights,

I am writing to you concerning 'Act XXX of 2020' on Changes of Certain Administrative Laws and Free Donation of Property that was adopted by Parliament on 19 May 2020 and signed into law by the President on 28 May and whose Article 33 bans legal gender recognition, violating the human rights of transgender and intersex people.

These provisions are in breach of Hungary’s obligations under international human rights law and also violate Article II, VI (1) and XV (2) of the Fundamental Law of Hungary. Besides violating the human rights of transgender and intersex people, this law will lead to further discrimination and increase the risk of attacks and hate crimes against transgender and intersex people.

Individuals should be able to obtain legal gender recognition through quick, accessible and transparent procedures on the basis of their self-declaration of gender identity.

Furthermore, Hungary must ensure that transgender and intersex people can obtain documents by the State and other official institutions reflecting their name and gender identity without being required to satisfy criteria that in themselves violates their human rights.

In light of the above, I am urging you to immediately request a review of the 'Act XXX of 2020' by the Constitutional Court, as its Article 33 is in clear breach of Hungary’s Fundamental Law.

I appreciate your attention to this urgent matter.

Yours Sincerely,