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Amnesty-Analyse für die Universal Periodic Review

25. September 2020

Aktualisiert am 12.7.21


Amnesty International analysiert in ihrem Schattenbericht "Human Rights Challenges Persist" für die UPR (Universal Periodic Review) Österreichs die Lage der Menschenrechte in Österreich sowie die Umsetzung der Empfehlungen der vorangegangenen UPR. Themen der Analyse sind u. a. die Rechenschaftspflicht der Polizei und die Rechte von Asylsuchenden und Geflüchteten. Analysiert wird auch der institutionelle Menschenrechtsrahmen und gesetzliche Entwicklungen in Bezug auf Nichtdiskriminierung und soziale Sicherheit. Darüber hinaus verweist Amnesty International in ihrer Analyse auf einige spezifische menschenrechtliche Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellen.

Fragen und Antworten rund um die "UNIVERSAL PERIODIC
REVIEW" Der Vereinten Nationen

UPR steht für Universal Periodic Review, auf Deutsch auch „universelle Menschenrechtsüberprüfung“ genannt. Sie ist ein Instrument des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und wurde 2006 ins Leben gerufen. Das Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. 

Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden regelmäßig in einem ziemlich komplexen Vorgang unter die Lupe genommen. Pro Jahr schaffen die Vereinten Nationen etwa 40 Länder, d. h., jedes Land kommt alle 4,5 Jahre dran. Bei der Überprüfung wirken die einzelnen Staaten, die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft mit. Amnesty International war von Anfang an in diesem Prozess involviert.

Den Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden drei Berichte: Einer kommt vom Staat, der überprüft wird, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte und einer setzt sich aus Berichten der Zivilgesellschaft zusammen. Der Höhepunkt ist die mündliche Prüfung des Staates in Genf. Hierbei muss sich der Staat den
Fragen und Empfehlungen der internationalen Staatengemeinschaft stellen.

Der Staat muss die ausgesprochenen Empfehlungen entweder annehmen oder ablehnen. Das ist ein ganz wichtiger Teil der UPR. Die Umsetzung der Empfehlungen kann zu einer tatsächlichen Stärkung und Verbesserung der Menschenrechte in dem jeweiligen Land führen.

Amnesty International ist als Teil der Zivilgesellschaft seit Beginn bei UPRs involviert und hat bereits zahlreiche Berichte dafür verfasst. Darin dokumentieren wir die menschenrechtliche Situation in den jeweiligen Ländern, ob es zu Verbesserungen gekommen ist oder nicht. Und wir geben Empfehlungen an den Staat ab, wie die Menschenrechte im Land gestärkt werden können.

Natürlich! Und auch in Österreich können die Menschenrechte noch mehr gestärkt werden: Etwa, wenn es um das Recht auf soziale Sicherheit oder auf Privatleben geht. Die dritte universelle Menschenrechtsüberprüfung Österreichs hätte im November 2020 stattgefunden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde sie auf den 22. Jänner 2021 verschoben.