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Fall Julian Assange: Auslieferungsbeschluss stellt großes Risiko für die Pressefreiheit dar

20. April 2022

Im Fall Julian Assange hat heute ein erstinstanzliches Gericht, der Westminster Magistrates Court in London, den Auslieferungsbeschluss ausgefertigt. Der Beschluss wird jetzt an die britische Innenministerin Priti Patel überstellt. Bereits im März 2022 hatte der britische Oberste Gerichtshof die Berufung von Julian Assange gegen die Auslieferung abgelehnt. Die britische Innenministerin wird nun bis zum 18. Mai 2022 entscheiden, ob sie dem Auslieferungsantrag der USA stattgeben wird.

Konsequenzen der Auslieferung

Eine Auslieferung an die USA würde eine große Gefahr für Julian Assange und für die Pressefreiheit im Allgemeinen darstellen. Die gegen Julian Assange erhobenen Vorwürfe sind direkt auf die Veröffentlichung von Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit Wikileaks zurückzuführen. Es handelt sich um Praktiken, die für Investigativjournalisten*innen und Verleger*innen ein alltäglicher Teil ihres Berufs sind.

Die Veröffentlichung von Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und dürfen nicht kriminalisiert werden. Zudem droht Julian Assange die Gefahr von Misshandlungen, zum Beispiel durch Isolationshaft und Sondermaßnahmen. Die diesbezüglichen diplomatischen Zusagen der USA sind hoch problematisch, da sie jederzeit zurückgenommen werden können. Während der Entscheidung über den Auslieferungsprozess hätte Assange überhaupt nicht inhaftiert werden dürfen, sodass er sofort freizulassen ist.

Die Auslieferung von Julian Assange wäre verheerend für die Pressefreiheit und für die Öffentlichkeit, die ein Recht darauf hat, zu erfahren, was ihre Regierungen in ihrem Namen tun.

Agnes Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International