Amnesty International, Migrant-Rights.org, FairSquare, Human Rights Watch und das Business & Human Rights Resource Centre hielten fest: "Verschwindenlassen ist ein Verbrechen nach internationalem Recht, und längere Einzelhaft kann den Tatbestand der Folter erfüllen. Wir wiederholen unsere Forderung an die katarischen Behörden, den Aufenthaltsort von Malcolm Bidali sofort bekannt zu geben, ihn aus der Einzelhaft zu befreien und ihm Zugang zu einem unabhängigen Anwalt zu gewähren."
Hintergrund
Malcolm Bidali, ein 28-jähriger kenianischer Staatsangehöriger, ist Wachmann, Blogger und Aktivist. Er hat sich offen über die Notlage von Arbeitsmigrant*innen geäußert und für eine Reihe von Online-Plattformen geschrieben. Eine Woche vor seiner Verhaftung hielt er vor einer großen Gruppe von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften einen Vortrag über seine Erfahrungen bei der Arbeit in Katar.
Am 4. Mai holten Katars Sicherheitsdienste Bidali zum Verhör aus seiner Wohnung. Am 12. Mai bestätigten die katarischen Behörden, dass er in Gewahrsam sei, weigerten sich aber, seinen Aufenthaltsort bekannt zu geben. Die Behörden erlaubten Bidali konsularischen Zugang und ließen ihn am 20. Mai kurz mit seiner Mutter telefonieren. Die Behörden haben keine Anklage gegen ihn erhoben und verweigern ihm weiterhin den Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Verschwindenlassen ist ein Verbrechen nach internationalem Recht. Nach der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen liegt es dann vor, wenn eine Person verhaftet oder anderweitig durch staatliche Akteur*innen festgehalten wird, "gefolgt von einer Weigerung, den Freiheitsentzug anzuerkennen, oder von einem Verschweigen des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, wodurch der Person der Schutz durch das Gesetz entzogen wird."
Nach internationalem Recht, wie es sich in den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung der Gefangenen (den so genannten Nelson-Mandela-Regeln) festgehalten ist, darf Einzelhaft "nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel und für eine möglichst kurze Zeit" angewendet werden. Darüber hinaus ist eine längere Einzelhaft von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen als eine Form der Folter anzusehen, wie der UN-Sonderberichterstatter für Folter im Jahr 2020 erläuterte.
Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist Katar verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Mensch das Recht auf ein ordentliches Verfahren hat und, dass niemand willkürlich inhaftiert oder der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt wird.
Darüber hinaus müssen Regierungen gemäß der “UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger” Menschenrechtsverteidiger*innen aktiv vor Schaden schützen. Sie sind verpflichtet, soziale und rechtliche Strukturen zu schaffen, die ein sicheres und unterstützendes Umfeld für die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen bieten.