„Wir werden auf allen Ebenen gegen dieses diskriminierende und zerstörerische Gesetz vorgehen: auf der Straße ebenso wie in den Gerichten, in Ungarn ebenso wie jenseits der ungarischen Grenzen“, sagt Gauri van Gulik.
Hintergrund
Bisher ist noch nicht bekannt, ob das Gesetz auf normalem Wege oder im Eilverfahren durchgebracht werden soll. Amnesty International wird auf ihrer Website nähere Informationen veröffentlichen, sobald diese bekannt werden.
Der Gesetzentwurf definiert die betroffenen Organisationen wie folgt (inoffizielle Übersetzung): „Gemäß dieser Bestimmungen gelten solche Vereinigungen und Stiftungen als Organisationen zur Förderung der Migration, die in Ungarn registriert sind und die Einreise bzw. den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die um internationalen Schutz nachsuchen und aus einem sicheren Drittstaat kommen, finanzieren, organisieren oder anderweitig unterstützen.“
Einige Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die die nationale Sicherheit betreffen, müssen vom Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Sollte eine Organisation nicht die nötigen Genehmigungen erhalten und ihre Arbeit dennoch fortsetzen, dann könnten ihr diese drei verfahrensrechtlichen Schritte drohen:
- Aufforderung zur Einhaltung der Vorschriften und Einstellung der nicht genehmigten Aktivitäten, während die Steuernummer der Organisation kurzfristig unwirksam gemacht wird;
- Geldstrafe von bis zu 5.800 Euro pro Zuwiderhandlung;
- Wird die Geldstrafe nicht beglichen, kann die Organisation per Gerichtsbeschluss aufgelöst werden.
Bereits im Juni 2017 trat in Ungarn ein „Gesetz über die Transparenz von aus dem Ausland finanzierten Organisationen“ in Kraft. Unter diesem Gesetz müssen Organisationen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, sich bei den Behörden registrieren lassen. Bei Zuwiderhandlung drohen ihnen Geldstrafen und strafrechtliche Sanktionen. Mehrere NGOs – darunter auch die ungarische Sektion von Amnesty International – kündigten damals an, sich diesen Bestimmungen zu verweigern.