Russland: Irina Danilovich entführt
Dringender Aufruf: Irina Danilovich befindet sich unschuldig im Gefängnis und erleidet Folter. Unterstütze uns dabei, die Menschenrechtsverteidigerin aus russischer Haft zu befreien!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen gegen EU-Recht verstößt. Dávid Vig, Direktor von Amnesty International in Ungarn, sagte dazu:
„Es ist großartig, dass der Europäische Gerichtshof heute bestätigt, was Amnesty International seit Jahren kritisiert: Das NGO-Gesetz verstößt eindeutig gegen EU-Recht, und es kann nicht bestehen bleiben. Die heutige bahnbrechende Entscheidung sendet eine klare Botschaft an die ungarische Regierung: Sie muss jeden Versuch der Stigmatisierung und Diskreditierung kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, die für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung kämpfen, unterbinden.“
Die ungarische Regierung muss jeden Versuch der Stigmatisierung und Diskreditierung kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, die für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung kämpfen, unterbinden.
David Vig, Direktor von Amnesty International in Ungarn
Die ungarische Regierung versucht, kritische Stimmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Land massiv einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. NGOs, darunter auch die ungarische Amnesty-Sektion, sind immer wieder Schikanen und Diffamierungen durch Regierungsvertreter*innen und regierungsnahe Medien ausgesetzt. Außerdem wurden mehrere NGO-Gesetze verabschiedet, die zivilgesellschaftliches Engagement behindern und kriminalisieren.
Im Juni 2017 trat ein NGO-Gesetz nach russischem Vorbild in Kraft, das Organisationen, die Geld aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle stellt und stigmatisiert. Nichtregierungsorganisationen, die jährlich mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, müssen sich als „auslandsfinanzierte zivilgesellschaftliche Organisation“ registrieren lassen und diese Bezeichnung in sämtlichen Veröffentlichungen angeben. Diese Bezeichnung dient nur dem Zweck, das Ansehen der betroffenen Organisationen zu beschädigen, indem der Eindruck erweckt wird, sie werde aus dem Ausland gesteuert.
Organisationen, die gegen diese Auflagen verstoßen, drohen hohe Geldstrafen sowie letztendlich ein Arbeitsverbot. Das Gesetz verletzt grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte der Menschen in Ungarn. Die ungarische Amnesty-Sektion widersetzt sich dem Gesetz und hat gemeinsam mit anderen NGOs dagegen geklagt. Die EU-Kommission hat wegen des Gesetzes den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und Klage gegen Ungarn eingereicht. Heute hat der EuGH in diesem Verfahren entschieden, dass das NGO-Gesetz gegen EU-Recht verstößt.