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Warum 24h-Betreuung in Österreich dringend einen menschenrechtskonformen Rechtsrahmen braucht

Veröffentlicht am 9.7.2021

In Österreich arbeiten mehr als 60.000 24-Stunden-Betreuer*innen mit Gewerbeberechtigung. Ihre Arbeit ist unverzichtbar, für die Menschen, die sie betreuen, und für die gesamte Gesellschaft. Doch die Betreuer*innen arbeiten häufig unter unfairen, unsicheren und prekären Bedingungen. Ihre Rechte werden in Österreich nicht geschützt!

Die COVID-19 Pandemie hat die Situation der Betreuer*innen häufig noch verschärft und ihre prekären Arbeitsbedingungen in den Fokus gerückt. Wie ist es möglich, dass die Betreuer*innen in Österreich unter dem Mindestlohn bezahlt werden? Warum verursacht ihr Status als Selbstständige eine Vielzahl von Problemen für die Betreuer*innen? Und was braucht es, damit die Rechte der Betreuer*innen und der zu betreuenden Menschen in Österreich gewahrt werden? Auf dieser Seite findest du Antworten auf diese Fragen, beispielhaften Einblick in die Situation der Betreuer*innen und in ein wichtiges Thema, das die meisten von uns früher oder später betrifft.

> 24h-Betreuung in Österreich: Unverzichtbare, aber prekäre Arbeit 

> 24h-Betreuung und Scheinselbstständigkeit: Wie Betreuer*innen ihre Menschenrechte verwehrt werden 

> Die Rolle der Vermittlungsagenturen in der 24h-Betreuung 

> Alle Betreuer*innen haben ein Recht auf einen fairen Lohn. Aber wer soll das bezahlen?  

> Prekäre (Pflege-)Arbeit in Europa: Besonders hohes Risiko für Frauen und Migrant*innen  

> 24h-Betreuung während der Covid-19-Pandemie

> Was können wir alle tun, um die Rechte von Betreuer*innen zu stärken? 

> Was muss sich ändern? Unsere Forderungen 

 

24h-Betreuung in Österreich: Unverzichtbare, aber prekäre Arbeit 

Österreich hat eine zunehmend alternde Bevölkerung – mehr als 25% der Bevölkerung werden bis 2040 älter als 65 Jahre sein. Der Bedarf an Pflege- und Betreuungskräften wächst. Die harte und unverzichtbare Betreuungsarbeit älterer Menschen wird in Österreich großteils von Migrantinnen aus Osteuropa geleistet. 92 % der Betreuer*innen sind Frauen und 98 % sind Migrant*innen, hauptsächlich aus Ost- und Mitteleuropa, vor allem aus Rumänien und der Slowakei. Viele entscheiden sich dafür, im Ausland zu arbeiten, weil sie in ihrem Herkunftsland keine Arbeit finden würden, viele Jobs sehr schlecht bezahlt sind und viele der Frauen ihre Familien finanziell unterstützen müssen.

Betreuer*innen in Österreich

60.000

Frauen in der 24h-Betreuung

92%

Vermittlungsagenturen

950

Alle Zahlen: Stand 2021

Die Betreuer*innen reisen aus ihren Herkunftsländern an und arbeiten meist zwei Wochen oder einen Monat durchgehend in Österreich. Nach ihrem Turnus reisen sie meist für denselben Zeitraum wieder zurück in die Herkunftsländer. An- und Abreise sind häufig sehr lang und beschwerlich. Während ihres Turnus in Österreich leben die Betreuer*innen mit den älteren Menschen zusammen, die sie betreuen. Ihre Arbeit ist emotional und körperlich anstrengend. Pausen existieren für sie oftmals nur auf dem Papier. Ihr Rechte auf Krankengeld, Ruhezeiten, faire Bezahlung und angemessene Arbeitsbedingungen sind nicht ausreichend gesichert. Manche Betreuer*innen sind außerdem von Rassismus, Diskriminierung und in einigen Fällen von sexueller Belästigung betroffen. 

Betreuer*innen in Österreich werden unter dem Mindestlohn bezahlt. Im Durchschnitt verdient eine angestellte Betreuer*in 53% weniger als den durchschnittlichen Nettoverdienst in Österreich. Als Selbstständige kann eine Betreuer*in ohne Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nochmals weniger erhalten (im Durchschnitt 30,7% des durchschnittlichen Nettoverdienstes). Das ist aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich (siehe dazu Artikel 7 IPwskR, Artikel 4.1. Europäische Sozialcharta, revidiert) und wirft die Frage auf, ob dadurch die Betreuer*in sich und ihrer Familie ein würdevolles Leben mit einem angemessenen Lebensstandard ermöglichen können. 

Wir haben kein Rahmenwerk. Ich arbeite oft 12 oder 14 Stunden. Der Name 24h-Betreuerin ist falsch. Nur eine Tankstelle ist 24 Stunden geöffnet, aber auch dann gibt es unterschiedliches Personal. Ich bin keine Maschine, kein Roboter! Es ist unmöglich.

Hilda, 24h-Betreuerin aus Rumänien

24h-Betreuung und Scheinselbstständigkeit: Wie Betreuer*innen ihre Menschenrechte verwehrt werden 

Die österreichische Rechtslage sieht zwei verschiedene Modelle für die Arbeitsverhältnisse von Betreuer*innen vor, die unterschiedliche Folgen für die Betreuer*innen und ihre Rechte mit sich bringen. Nur angestellte Betreuer*innen genießen Mindestlohn- und Arbeitszeitschutz und haben Zugang zu Krankengeld. Doch 98% der Betreuer*innen in Österreich arbeiten als Selbstständige. Für sie sind diese Menschenrechte nicht garantiert: Denn als offiziell selbstständig Gemeldete greift der Arbeitnehmer*innen-Schutz bei Mindestlohn, Ruhe- und Höchstarbeitszeiten, Urlaub, Feiertagen und Krankenstand für sie nicht. Oft haben sie auch nachts Rufbereitschaft. Krank werden können sie nur auf eigene Kosten: Selbstständige Betreuer*innen haben erst ab dem 42. Tag Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen privat Versicherungsleistungen zahlen, um angestellten Betreuerinnen hinsichtlich Zugang zu Krankengeld gleichgestellt zu werden. Dadurch geraten sie in prekäre Situationen, wenn es ihnen nicht gut geht oder sie Hilfe benötigen. Das ist in Zeiten einer globalen Pandemie besonders besorgniserregend. Viele Betreuer*innen haben außerdem zu wenig Informationen über ihre Rechte und Pflichten, die sie als Selbstständige haben. Auch das führt dazu, dass sie bei Unfall oder Krankheit schlecht versichert sind und sich im schlimmsten Fall verschulden. 

In vielen Fällen werden Betreuer*innen fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft, denn in der Praxis sind sie von den älteren Menschen, die sie betreuen, und/oder deren Familien und von Vermittlungsagenturen abhängig und de facto nicht selbstständig. Sie haben in der Realität wenig Autonomie, ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen auszuhandeln, da die Agenturen als Vermittler innen zwischen ihnen und ihren Klient*innen agieren. Diese Abhängigkeit deutet darauf hin, dass sie in der Tat nicht in einem echten "Selbstständigen"-Verhältnis arbeiten und falsch kategorisiert werden. In der Praxis, so sagen viele von ihnen, müssen sie am Ende vorgegebene Löhne und nachteilige Arbeitsbedingungen akzeptieren. Bei dieser sogenannten Scheinselbstständigkeit handelt es sich daher um verschleierte Arbeitsverhältnisse, durch die den Betreuer*innen ihre Rechte verwehrt werden. 

Wir wollen nicht mehr als Selbstständige arbeiten. Angestellte haben mehr Rechte. Selbstständige [haben] überhaupt keine Rechte. Wir haben nur Verpflichtungen. [Wir bekommen] [k]ein Urlaubsgeld, kein Arbeitslosengeld. Wir wollen jemanden an den wir uns wenden können, wenn wir Probleme haben.

Dora, 24h-Betreuerin aus Rumänien
© Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com
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"Obwohl ich selbstständig bin, muss ich mich an [den] Klienten anpassen. Wenn [der] Klient um 7 Uhr aufstehen möchte, kann ich nicht halb 8 sagen... Vereinbart sind 2 freie Stunden jeden Tag – zwischen 13:00 und 15:00 (dann hält [der]Klient [einen] Mittagsschlaf). Wenn es ihm fad war, ist er aufgestanden. Er ist oft aus dem Bett gestürzt (wenn er aufstehen wollte). Mein Klient kann nicht gut aufstehen (von sich aus). Aber wann soll ich mir frei nehmen?"

Csilla, 24h-Betreuerin aus der Slowakei


Die Rolle der Vermittlungsagenturen in der 24h-Betreuung
in Österreich

Agenturen fungieren als Vermittlerinnen zwischen Menschen, die Betreuung benötigen und selbstständigen Betreuer*innen. Mit Juni 2021 gab es in Österreich mehr als 950 Vermittlungsagenturen, die bei der Österreichischen Wirtschaftskammer registriert waren. Während einige dieser Agenturen dutzende Klient*innen vertreten, in ganz Österreich tätig sind und Partneragenturen in Mittel-und Osteuropa haben, sind andere wiederum viel kleiner, haben nur eine Handvoll Klient*innen und sind nur in einigen Städten oder Bundesländern aktiv. Zu den Leistungen der Agenturen zählt die Vermittlung der Betreuer*innen und zum Beispiel auch, Ersatz für Betreuer*innen zu finden oder Ansprechpartner*innen bei möglichen Konflikten zu stellen. Für diese Leistungen berechnen die Agenturen sowohl den selbstständigen Betreuer*innen als auch den betreuten Personen bzw. deren Angehörigen Gebühren, die recht unterschiedlich ausfallen können. 

Selbstständige Betreuer*innen haben nur wenig Spielraum, um ihr Honorar zu verhandeln, wenn sie mit einer Vermittlungsagentur arbeiten. Agenturen geben oft die Entlohnung für Betreuer*innen auf ihren Webseiten an, wenn sie die Kosten für Klient*innen aufschlüsseln. Selbstständige Betreuer*innen, die nach einer Erhöhung ihres Honorars fragen, müssen das oft über ihre Agenturen tun. 

Oft verwalten Vermittlungsagenturen, im Rahmen der sogenannten „Inkassovollmacht“, die Einkünfte der Betreuer*innen. Diese Praxis wird von Betreuer*innen, Expert*innen und einigen Vermittlungsagenturen beanstandet. 

Auch die Vermittlungsagenturen haben als Unternehmen die Verpflichtung, Menschenrechte zu respektieren. Das bedeutet, dass Vermittlungsagenturen einschätzen müssen, wie sich ihre Vermittlungstätigkeit nachteilig auf die Arbeitsbedingungen der Betreuer*innen auswirken könnte. Sie müssen wirksame Maßnahmen setzen, um solche nachteiligen Auswirkungen zu verhindern. Allerdings gibt es aktuell keine verpflichtende Zertifizierung von Agenturen in Österreich, die auch die Menschenrechte der Betreuer*innen sicherstellen. Seit Mai 2019 können Vermittlungsagenturen freiwillig um eine Zertifizierung des ÖQZ-24 ansuchen, die durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt wird. Doch diese Zertifizierung mit dem ÖQZ-24 umfasst weder Absichtserklärungen noch Verfahren, durch die Vermittlungsagenturen die nachteiligen Auswirkungen auf die Menschrechte der Betreuer*innen identifizieren, verhindern und minimieren sollten und dafür rechenschaftspflichtig wären. Außerdem ist die Zertifizierung nicht verpflichtend.  

Zertifizierungen von Agenturen müssen dringend ausgeweitet werden und die Rechte der Betreuer*innen berücksichtigen. Die zuständigen Entscheidungsträger*innen müssen sicherstellen, dass der Zertifizierungsprozess für Vermittlungsagenturen sowohl die Verantwortung der Agenturen umfasst, die Menschenrechte der Betreuer*innen zu wahren, als auch ihre Sorgfaltspflichten, allfällige negative Auswirkungen auf die Rechte der Betreuer*innen zu minimieren. 

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Amnesty-Bericht zur 24h-Betreuung in Österreich

Amnesty-Bericht zur 24h-Betreuung in Österreich

"Wir wollen nur ein paar Rechte"

Der Amnesty-Bericht basiert auf Recherchen, die zwischen November 2020 und Mai 2021 durchgeführt wurden. Neben Sekundärforschung interviewten Mitarbeiter*innen von Amnesty International 32 Personen, die entweder über direkte Erfahrungen mit Betreuungsarbeit verfügen, oder Expertise beziehungsweise eine Rolle im Bereich der Pflege und Personenbetreuung in Österreich haben. Unter den Interviewten waren sechs slowakische und sieben rumänische Frauen, die als Betreuer*innen in Österreich tätig sind oder waren. Diese Interviews stellen das Herzstück des Berichts dar.

Alle Betreuer*innen haben ein Recht auf einen fairen Lohn. Aber wer soll das bezahlen?  

Wenn Betreuer*innen einen fairen Lohn erhalten, bedeutet das im Umkehrschluss, dass betreute Personen in Österreich sich die Betreuung nicht mehr leisten können? Die Frage der Finanzierung bereitet Sorge, weil eine menschenwürdige Betreuung teuer ist. Doch Betreuer*innen dürfen ihre Rechte nicht mit dem Argument verwehrt werden, dass ihre Arbeit zu teuer wäre.

Es ist die Verpflichtung eines Staates, ausreichend Finanzierungsmöglichkeiten für die Betreuung zuhause sicherzustellen. Diese Frage darf weder zu Lasten der zu betreuten Menschen, noch zu Lasten der Betreuer*innen gehen. Es ist die menschenrechtliche Verpflichtung Österreichs, sicherzustellen, dass Menschen in einem menschenwürdigen Umfeld betreut und die Menschenrechte der Betreuer*innen, allen voran das Recht auf angemessene und sichere Arbeitsbedingungen, geschützt werden.

Die verfügbaren Finanzierungsmechanismen im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung müssen überprüft werden, um festzustellen, ob die bestehenden Fördermöglichkeiten der Betreuung in Höhe und Umfang angemessen sind. Effektive Finanzierungsmechanismen sind wesentlich, um die Qualität in der Betreuung von Personen zu gewährleisten und ein bestmögliches Betreuungsumfeld zu schaffen, das die Menschenrechte der zu betreuenden Menschen und der Betreuer*innen gewährleistet. 

Prekäre (Pflege-)Arbeit in Europa: Besonders hohes Risiko für Frauen und Migrant*innen  

Prekäre Arbeit, bei der fairer Lohn und Zugang zu Krankengeld nicht gesichert sind, nimmt in vielen Ländern zu – auch in Österreich. Diese Form der Arbeit wird häufiger von jungen Menschen, Frauen und Migrant*innen ausgeübt. Die Situation tausender Betreuer*innen in Österreich ist ein Beispiel von vielen für die Auswirkungen prekärer Arbeit für Arbeitsmigrantinnen. In Europa arbeiten Frauen, junge Menschen, Migrant*innen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten häufiger als andere in Teilzeit, mit kurzfristigen und problematischen Verträgen ohne angemessenen Zugang zu Krankengeld, Mutterschaftsurlaub, bezahltem Urlaub und anderen Leistungen. Geschlechter-Ungleichheit und Diskriminierung aufgrund der Herkunft greifen ineinander und führen dazu, dass diese Personengruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind. 

Auch die Situation der Betreuer*innen in Österreich im Speziellen zeigt ein europäisches Problem auf. In Europa sind bis zu 90% der Pflegekräfte, die ältere Menschen betreuen, Frauen und 20 % sind Migrant*innen. Die Pflegekräfte arbeiten oft unter prekären Bedingungen mit befristeten und problematischen Verträgen, niedrigen Löhne und ohne ausreichende soziale Absicherung. In Europa liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Pflegekräften, die ältere Menschen betreuen, bei €9. Der durchschnittliche Stundenlohn von Krankenhausmitarbeiter*innen in denselben Berufen bei €14.  

In Europa hat etwa ein Fünftel der Pflegekräfte befristete Verträge, verglichen mit einem Zehntel der Krankenhausmitarbeiter*innen. "Null-Stunden"-Verträge oder Leiharbeit sind in einigen Ländern weit verbreitet; im Vereinigten Königreich beispielsweise hat ein Viertel der Pflegekräfte "Null-Stunden"-Verträge, die durch “Arbeit auf Abruf” und durch kurzfristige Arbeitsverträge gekennzeichnet sind. 

24h-Betreuung während der Covid-19-Pandemie

Wie auch in anderen europäischen Ländern hat die COVID-19-Pandemie die Arbeitsbedingungen von Menschen in prekärer Beschäftigung verschärft. In Österreich haben Betreuer*innen während der COVID-19-Pandemie maßgebliche und wesentliche Arbeit geleistet, während sie Risiken für ihre Gesundheit ausgesetzt waren und von ihren Familien und Freund*innen getrennt waren. Am Höhepunkt der COVID-19-Pandemie waren Betreuer*innen wegen der Reisebeschränkungen oft kurzfristig gezwungen, ihren Arbeitsturnus zu verlängern. Durch die Lockdown-Maßnahmen waren Besuche durch Familie und Freund*innen der betreuten Personen oftmals nur eingeschränkt möglich, was ebenfalls die Bedingungen für Betreuer*innen erschwerte. 

All das hatte Auswirkungen auf den physischen und psychischen Gesundheitszustand der Betreuer*innen. Die österreichischen Behörden haben jedoch noch immer nicht die dringend notwendigen Maßnahmen gesetzt, um den Zugang von selbstständigen Betreuer*innen zu Leistungen im Krankheitsfall sicherzustellen. Auch beim Zugang zu den COVID-19- Unterstützungsmaßnahmen hatten die Betreuer*innen mit teils unüberwindbaren Hürden zu kämpfen. Es wurden staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie der Härtefallfonds und der "Bleib-da"-Bonus ins Leben gerufen. Aufgrund von Sprachbarrieren und bürokratischen Hürden, beispielsweise durch Voraussetzungen wie ein österreichisches Bankkonto, hatten viele Betreuer*innen aber keinen oder kaum Zugang zu diesen Unterstützungsmaßnahmen. Die Betreuer*innen waren teilweise auch nicht berechtigt, selbst Anträge zu stellen. So war es ihnen in einigen Bundesländern nicht möglich, den sogenannten “Bleib-Da-Bonus" selbst zu beantragen, sondern sie waren dabei von den Familien bzw. den Vermittlungsagenturen abhängig und mussten darauf vertrauen, dass diese ihnen das Geld auszahlten. 


Was können wir alle tun, um die Rechte von Betreuer*innen in Österreich zu stärken?
 

Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, in der die Arbeit eines jeden Menschen geschätzt, anerkannt und geschützt wird. Ziel unserer Kampagne 24 Stunden unverzichtbar ist es daher, die Probleme der Betreuer*innen sowie Lösungen zum Schutz ihrer Rechte aufzuzeigen. Mit unserer Kampagne werden die Stimmen der Betreuer*innen gehört und das Bewusstsein für das Thema bei Menschen in Österreich gestärkt. Wir müssen jetzt einerseits von Entscheidungsträger*innen eine Systemkorrektur einfordern: Ein rechtlicher Rahmen muss sicherstellen, dass die Rechte aller Betreuer*innen, egal ob selbstständig oder unselbstständig, geschützt werden. Dazu zählen ein fairer Mindestlohn und Schutz vor überlangen Arbeitszeiten. Die angekündigte Pflegereform ist der perfekte Zeitpunkt, um die Rechte der Betreuer*innen sicherzustellen.

Gleichzeitig können wir alle auf direktem Weg in unserem persönlichen Umfeld einen Unterschied machen. Wir können Betreuer*innen-Cafés organisieren und damit Betreuer*innen neuen Raum für Vernetzung und Austausch anbieten und gleichzeitig ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung setzen. Indem wir Informationen zu Unterstützungsangeboten für Betreuer*innen verbreiten, können wir dazu beitragen, dass Betreuer*innen ihre Rechte kennen und sich in schwierigen Situationen Rückhalt einholen können. Wenn du selbst oder ein*e Angehörig*e eine 24h-Betreuung benötigen, ermöglicht dir die Agentur-Checkliste Agenturen besser einschätzen zu können und damit sicherzustellen, dass Standards für Betreuer*innen eingehalten werden. Du möchtest einer Betreuer*in einfach nur einmal Danke sagen? Bestelle die kostenlose Danke-Karte! 

Was muss sich ändern? Unsere Forderungen 

Die österreichischen Behörden müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um die Situation von Betreuer*innen zu verbessern. Daher fordern wir von der österreichischen Bundesregierung und den zuständigen Ministerien: 

  • Ein rechtlicher Rahmen muss sicherstellen, dass alle Betreuer*innen in Österreich unter fairen Arbeitsbedingungen arbeiten können. Dazu zählen ein fairer Mindestlohn und Schutz vor überlangen Arbeitszeiten.  
  • In Abstimmung mit den Betreuer*innen müssen die zuständigen Ministerien Regelungen schaffen, die sicherstellen, dass die Rechte ausnahmslos aller Betreuer*innen geschützt werden, egal ob sie selbstständig oder unselbstständig beschäftigt sind.  
  • Der Status von Betreuer*innen als Selbstständige muss, in Abstimmung mit Betreuer*innen, dringend überprüft und angepasst werden, wenn ihre Arbeitssituation einem Angestelltenverhältnis gleicht.  
  • Kontroll- und Beschwerdemöglichkeiten müssen ausgebaut und gestärkt werden, um die Rechte der Betreuer*innen und der zu betreuenden Menschen zu wahren. Betreuer*innen müssen effektiv vor Diskriminierung und Belästigung geschützt werden.  
  • Die Pflegereform muss die Menschenrechte der Betreuer*innen berücksichtigen. In Reformprozessen müssen die Stimmen der Betreuer*innen gehört werden. Entscheidungsträger*innen müssen die Betreuer*innen bei der Entwicklung von Reformen konsultieren und einbeziehen. 
  • Entscheidungsträger*innen müssen dafür sorgen, dass ausreichend mehrsprachige Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betreuer*innen geschaffen werden.  
  • Zertifizierungen von Agenturen müssen flächendeckend ausgeweitet werden und die Zertifizierungen müssen die Rechte der Betreuer*innen berücksichtigen. Agenturen müssen ihre Sorgfaltspflichten gegenüber den Betreuer*innen einhalten.  
  • Entscheidungsträger*innen müssen den Zugang zu Covid-19 Unterstützungsmaßnahmen für Betreuer*innen sicherstellen