Was sollten betroffene Länder gegen die Praxis der Geiseldiplomatie unternehmen?
Alle Staaten, deren Staatsangehörige im Iran inhaftiert sind, müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle derartigen Fälle unverzüglich gemäß dem Internationalen Übereinkommen gegen Geiselnahme von 1979 überprüft werden.
Wenn festgestellt wird, dass eine Geiselnahme stattgefunden hat, müssen alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die betroffenen Geiseln zu schützen und ihre Freilassung sicherzustellen.
Alle iranischen Beamt*innen, die im begründeten Verdacht stehen, für das Verbrechen der Geiselnahme verantwortlich zu sein, müssen in fairen und transparenten Strafverfahren zur Rechenschaft gezogen werden.
Da der Freiheitsentzug einer Person nach der Verhaftung jederzeit in eine Geiselnahme umschlagen kann, müssen die betroffenen Staaten für eine regelmäßige Überprüfung solcher Fälle sorgen.